Hinweisgebersystem

Hinweisgebersystem — UPC-Marathon, eine Division von Nitrex

In Übereinstimmung mit der EU-Whistleblower-Schutzrichtlinie (Richtlinie (EU) 2019/1937) und dem deutschen Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) hat UPC-Marathon einen vertraulichen Meldekanal für die Meldung potenzieller Gesetzesverstöße oder ethischer Standards eingerichtet.

Zweck

Dieser Kanal ermöglicht es Mitarbeitern, Geschäftspartnern und anderen Beteiligten, Bedenken über potenzielles Fehlverhalten zu melden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:

  • Verstöße gegen geltende Gesetze und Vorschriften
  • Finanzielle Unregelmäßigkeiten oder Betrug
  • Korruption oder Bestechung
  • Verstöße gegen Umweltschutzvorschriften
  • Gesundheits- und Arbeitssicherheitsverstöße
  • Datenschutz- und Privatsphärenverstöße
  • Diskriminierung und Belästigung
  • Andere Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex

Meldung

Meldungen können über folgende Kanäle eingereicht werden:

E-Mail: [email protected] Post: Compliance Office, UPC-Marathon GmbH, Wiesenstraße 51, 40549 Düsseldorf, Deutschland

Meldungen können anonym eingereicht werden. Die Angabe von Kontaktinformationen hilft uns jedoch, die Angelegenheit gründlicher zu untersuchen und Rückmeldung zum Ergebnis zu geben.

Schutz von Hinweisgebern

UPC-Marathon verpflichtet sich zum Schutz von Hinweisgebern gemäß geltendem Recht. Wir garantieren:

  • Vertraulichkeit der Identität des Meldenden
  • Schutz vor Vergeltung, Diskriminierung oder Benachteiligung
  • Faire und unparteiische Untersuchung aller gemeldeten Bedenken
  • Rückmeldung zum Status der Untersuchung innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Fristen

Untersuchungsverfahren

Alle Meldungen werden vom zuständigen Compliance-Beauftragten geprüft. Meldungen werden innerhalb von sieben (7) Tagen nach Eingang bestätigt. Der Compliance-Beauftragte untersucht die Angelegenheit und gibt dem Meldenden innerhalb von drei (3) Monaten Rückmeldung, vorbehaltlich vertraulichkeitsrechtlicher Einschränkungen.

Externe Meldung

Zusätzlich zu diesem internen Kanal können Meldungen auch an die zuständige externe Meldestelle gerichtet werden. In Deutschland ist dies das Bundesamt für Justiz.

Dieses Meldesystem wird unter Einhaltung aller geltenden Datenschutzbestimmungen betrieben. Personenbezogene Daten, die im Zusammenhang mit Meldungen erhoben werden, werden ausschließlich zum Zweck der Untersuchung der gemeldeten Bedenken verarbeitet.